ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
,,MEGA” – Zakład Produkcji Pojazdów Użytkowych
i Konstrukcji Stalowych Sp. z o. o.

I. Allgemeine Bestimmungen:

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, nachstehend „AVB“ genannt: stellen allgemeine Vertragsbedingungen im Sinne des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Darüber hinaus gelten sie als integraler Bestandteil der von „MEGA“ – Zakład Produkcji Pojazdów Użytkowych i Konstrukcji Stalowych Sp. z o. o. mit Sitz in Nysa, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters beim Amtsgericht in Opole, 8. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der KRS-Nummer: 0000196021, Steuernummer (NIP): 7542762431, mit einem Stammkapital von 60.000 PLN, im Folgenden auch „Verkäufer“ genannt, abgeschlossenen Kaufverträge;
  2. Die Bestimmungen der AGB gelten, sofern in der schriftlichen Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.
  3. Diese AVB schließen die Verwendung anderer Vertragsvorlagen aus, die nicht von „MEGA“ – Zakład Produkcji Pojazdów Użytkowych i Konstrukcji Stalowych Sp. z o. o. mit Sitz in Nysa stammen (allgemeine Vertragsbedingungen, Verkaufsbedingungen, Musterverträge, Regeln und Vorschriften usw.), mit Ausnahme derjenigen, die von „MEGA“ – Zakład Produkcji Pojazdów Użytkowych i Konstrukcji Stalowych Sp. z o. o. mit Sitz in Nysa ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
  4. Die AVB sind auf der Website von „MEGA“ – Zakład Produkcji Pojazdów Użytkowych i Konstrukcji Stalowych Sp. z o. o. mit Sitz in Nysa unter der folgenden Adresse verfügbar: www.mega-nysa.pl
  5. Bleibt der Käufer in ständiger Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer, gilt der Erhalt der AVB durch den Käufer zusammen mit einem Angebot als verbindlich für alle nachfolgenden Verträge (bis zur Änderung des Inhalts der AVB).
  6. Abweichungen von den AVB sind nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer möglich.
  7. Die Bestimmungen der AVB gelten nicht für die Beziehung zwischen einem Verkäufer und einem Verbraucher und berücksichtigen daher weder die Rechte des Verbrauchers aus der Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel des verkauften Produkts noch die im Gesetz vom 30. Mai 2014 über die Rechte der Verbraucher enthaltenen Rechte.
  8. In Erfüllung der Verpflichtung gemäß Artikel 4c des Gesetzes vom 8. März 2013 zur Vermeidung übermäßiger Verzögerungen im Geschäftsverkehr (GBl. 2022.893 d.h. vom 2022.04.25) erklärt der Verkäufer, dass er den Status eines Großunternehmers im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags (ABl. EU.L.2014.187.1 vom 26.06.2014) hat. Diese Erklärung bleibt so lange in Kraft, bis der Verkäufer erklärt, dass er seinen Status als Großunternehmen verloren hat.

II. Definitionen:

  1. AVB – diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
  2. Verkäufer – „MEGA“ – Zakład Produkcji Pojazdów Użytkowych i Konstrukcji Stalowych Sp. z o. o. mit Sitz in Nysa.
  3. Käufer – eine natürliche Person, eine juristische Person, eine organisatorische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, der das Gesetz Rechtsfähigkeit verleiht, die eine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit im eigenen Namen ausübt.
  4. Produkt – ein Produkt, das im Handelsangebot des Verkäufers enthalten ist und auf das sich der Vertrag bezieht, insbesondere: Anhänger aus Stahl und Aluminium für den Transport von z.B.: landwirtschaftlichen Produkten, Zuschlagstoffen, Brennholz, Schrott; Anhänger für den Transport von Baumstämmen, Dolly-Wagen sowie andere Konstruktionen nach individuellem Entwurf.
  5. Zahlungsdatum – das Datum der Zahlung der Verpflichtung des Käufers, die in der Rechnung enthalten ist oder sich aus dem Vertrag ergibt.
  6. Vertrag – ein zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossener Vertrag über den Verkauf von Produkten, der im Handelsangebot des Verkäufers enthalten ist.
  7. Parteien – Verkäufer und Käufer als gemeinsame Bezeichnung,
  8. Arbeitstage – Tage von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr, außer an Feiertagen.

III. Angebote:

  1. Die in Katalogen, Prospekten, Broschüren usw. sowie auf der Website des Verkäufers enthaltenen Informationen über die Produkte des Verkäufers dienen lediglich der Information und stellen kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
  2. Mündliche Vereinbarungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusagen und Änderungen, die von Mitarbeitern oder Vertretern des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, der Abgabe eines Angebots oder der Bestätigung eines Auftrags gemacht werden, sind für den Verkäufer oder den Käufer nicht verbindlich und können keine Ansprüche gegen den Verkäufer oder den Käufer begründen.

IV. Bestellungen:

  1. Der Vertrag kommt auf der Grundlage eines Angebots zustande, das der Verkäufer per E-Mail oder per Einschreiben zusammen mit den vorliegenden AVB versendet. Daraufhin schickt der Käufer die Bestellung per E-Mail oder per Einschreiben an die im Angebot angegebene Adresse des Verkäufers zusammen mit einer Erklärung über die Zustimmung zu den vorliegenden AVB und leistet eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Bestellwerts oder einen anderen individuell vereinbarten Betrag.
  2. Die Bestellung muss mindestens die folgenden Angaben des Käufers enthalten (der Verkäufer stellt für diese Angaben auch eine Rechnung aus): Name, Geschäftsadresse, E-Mail-Adresse, Steuernummer/USt.IdNr. des Käufers, Bezeichnung des Produkts gemäß dem Handelsnamen oder der Artikelnummer nach Handelsangebot des Verkäufers, Menge der Produkte sowie Datum und Ort der Lieferung.
  3. Als Antwort auf eine Bestellung sendet der Verkäufer dem Käufer innerhalb von 7 Werktagen per E-Mail oder per Einschreiben eine Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer die Auftragsbestätigung per E-Mail oder per Einschreiben zustellt.

V. Rücktritt vom Vertrag:

  1. Der Käufer hat das Recht, im Falle von Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, einschließlich des Auftretens höherer Gewalt, innerhalb von 21 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten, sofern er gleichzeitig eine Anzahlung in Höhe der im Angebot und in der Auftragsbestätigung angegebenen Anzahlung leistet. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen, andernfalls ist sie unwirksam. Das im vorstehenden Satz genannte Rücktrittsrecht gilt nicht für den Käufer, wenn es sich bei dem Vertrag um nicht standardisierte Produkte handelt, die auf spezielle Bestellung des Käufers hergestellt wurden, d. h. nicht im Angebot enthalten sind. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer oder seinen Geschäftspartnern durch den Rücktritt entstehen können.
  2. Der Verkäufer hat das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand an einen Dritten zu veräußern und die Anzahlung einzubehalten, wenn der Käufer eine der Verpflichtungen aus dem Vertrag, einschließlich der Auftragsbestätigung oder der AVB oder einer anderen von den Parteien schriftlich vereinbarten Verpflichtung, nicht erfüllt hat oder erklärt, diese nicht erfüllen zu wollen, insbesondere wenn der Zahlungsverzug des Käufers 21 Arbeitstage ab dem Datum der Zustellung der Rechnung überschreitet. Der Käufer trägt das Risiko von Ereignissen, die ihn an der Erfüllung des Vertrags hindern können. Die Rücktrittserklärung hat innerhalb von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt des oben beschriebenen Ereignisses in Schriftform unter Androhung der Nichtigkeit zu erfolgen.
  3. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so ist der Verkäufer berechtigt, die vom Käufer erhaltene Anzahlung einzubehalten. Das Recht des Verkäufers , die Anzahlung einzubehalten, gilt auch dann, wenn die Gründe für die Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer nicht vom Käufer zu vertreten sind.
  4. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen, andernfalls ist sie unwirksam.
  5. Aus dem Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag können keine Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden.

VI. Preise und Liefertermin:

  1. Die Preise der vom Verkäufer angebotenen Produkte werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Verkäufers festgelegt (mit der Bestellung wird davon ausgegangen, dass die Bestellung beim Verkäufer eingegangen ist). Im Falle einer Bestellung eines nicht standardisierten Produkts, das nicht in der Preisliste des Verkäufers enthalten ist, wird der Preis durch ein individuelles Angebot bestimmt.
  2. Die in den vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Preislisten angegebenen Preise sind verbindlich, bis der Verkäufer ihre Änderung mitteilt.
  3. Der Käufer haftet in vollem Umfang für Zuschläge im Zusammenhang mit Änderungen, die der Käufer nach der Bestellung vorgenommen hat, insbesondere: bauliche Änderungen, Änderungen der Ausrüstung, Änderungen der Besonderheiten des bestellten Produkts, Lieferung fehlerhafter und falscher Komponenten, Nichtlieferung von Komponenten oder Teilen zur Fertigstellung des Produkts innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Frist. Etwaige Änderungen können vom Käufer bis spätestens 21 Tage vor dem vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung angegebenen Fertigstellungstermin vorgenommen werden. Nach Annahme der Änderungen stellt der Verkäufer eine neue Auftragsbestätigung aus und sendet sie dem Käufer per E-Mail oder per Einschreiben zu, in der das neue Lieferdatum angegeben ist.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  5. Die Lieferung der Produkte erfolgt innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist.
  6. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für alle Zuschläge oder Änderungen der Erfüllungstermine des Vertrages, die sich aus der verspäteten Vorlage der für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Unterlagen durch den Käufer ergeben.
  7. Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Preis und das Lieferdatum des Produkts können sich auch in den in den folgenden Absätzen genannten Fällen ändern.
  8. Alle Änderungen im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess des Produkts (insbesondere: Verlängerung der Frist für die Lieferung der für die Produktion erforderlichen Komponenten oder Materialien), die Gegenstand des Vertrags sind, einschließlich derjenigen, die sich aus Ereignissen höherer Gewalt ergeben (gemäß den Bestimmungen in Abschnitt XV. AVB), die während der Ausführung des Vertrags eintreten, wirken sich auf den endgültigen Termin für die Ausführung des Vertrags aus.
  9. Zuschläge und Änderungen der Lieferfrist des Produkts werden vom Verkäufer individuell für die einzelnen Produkte festgelegt.
  10. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer eine Anzahlung in Höhe des in der Auftragsbestätigung angegebenen Betrages zu leisten. Alle Beträge, die der Käufer vor der Herstellung des Vertragsprodukts bezahlt, gelten als Anzahlung im Sinne des geltenden Rechts.

VII. Zahlungen:

  1. Der Käufer ist verpflichtet, den Preis zu den in den vom Verkäufer ausgestellten Rechnungen genannten Zeitpunkten und in den dort genannten Zahlungsformen zu zahlen, und zwar spätestens 7 Tage nach dem Datum der Zustellung der Rechnung an den Käufer, sofern im schriftlichen Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
  2. Sofern die Vertragsparteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist die Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Verkäufers zu leisten. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Die Kosten für die Bearbeitung der Zahlung, einschließlich der Kosten für die Währungsumrechnung, gehen in vollem Umfang zu Lasten des Käufers.
  3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ein Produkt nicht freizugeben, wenn der gesamte Zahlungsbetrag für das betreffende Produkt nicht auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben worden ist.
  4. Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der Verkäufer das Recht, die Ware an den Käufer mit Zahlungsaufforderungen zu übermitteln und die vom Käufer geleistete Anzahlung zu den in diesen AVB beschriebenen Bedingungen einzubehalten. Nach diesem Zeitpunkt werden auch die gesetzlichen Zinsen berechnet.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt abzuholen, an dem der Verkäufer den Käufer per E-Mail darüber informiert hat, dass das Produkt zur Abholung bereitsteht. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand an einen Dritten zu veräußern und in diesem Fall die Anzahlung einzubehalten, außerdem werden für jede angefangene Woche nach Ablauf der vorgenannten Übernahmefrist die Kosten für die Lagerung des Produkts (einschließlich der Abstellkosten) in Höhe von 0,5 % der im Vertrag genannten Gesamtbruttovergütung berechnet, höchstens jedoch 3 % der im Vertrag genannten Gesamtbruttovergütung. Die vorgenannten Kosten werden vom Verkäufer bis zur Weiterveräußerung des Vertragsgegenstandes an einen Dritten oder bis zur Abholung des Produktes durch den Käufer trotz Rücktritts vom Vertrag in Rechnung gestellt..
  6. Wenn der Käufer dem Verkäufer nicht innerhalb von 21 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer den Käufer per E-Mail darüber informiert hat, dass das Produkt zur Abholung bereitsteht, die für die Ausstellung einer Rechnung erforderlichen Informationen und Daten übermittelt, hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand an einen Dritten zu verkaufen und in diesem Fall die vom Käufer geleistete Anzahlung zu behalten.
  7. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich und unter Androhung der Nichtigkeit innerhalb von 4 Monaten nach dem Datum erfolgen, an dem der Verkäufer den Käufer über die vertragsgemäße Fertigstellung des betreffenden Produkts informiert hat.

VIII. Eigentumsvorbehalt:

  1. Die bestellten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle aus dem geschlossenen Vertrag geschuldeten Beträge bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Käufer nicht über das bestellte Produkt verfügen oder es in Gebrauch nehmen, das Eigentum, den Besitz oder die Vermietung des Produkts an andere übertragen oder es für seine eigenen Zwecke verwenden.
  2. Die Ausstellung einer Rechnung oder die Ausstellung einer Fahrzeugkarte oder anderer Dokumente für den Käufer zum Zwecke der Registrierung des Produkts dient lediglich dem Zweck, dem Käufer die Registrierung des Produkts zu ermöglichen, und berührt nicht das tatsächliche Eigentum des Käufers an dem Produkt.
  3. Darüber hinaus bleibt das Eigentum vorbehalten, wenn Forderungen des Verkäufers aus anderen laufenden Geschäften gegen den Käufer bestehen, bis die Forderungen aus dem Kauf beglichen sind.
  4. Der Verkäufer verzichtet auf schriftlichen Antrag des Käufers auf den Eigentumsvorbehalt, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus laufenden Geschäften eine mit dem Verkäufer schriftlich vereinbarte angemessene Sicherheit geleistet hat.

IX. Lieferung:

  1. Die Lieferung erfolgt zu den Bedingungen der aktuell gültigen Incoterms 2020: EXW Hauptsitz des Verkäufers, Nysa, Polen – Das Produkt wird geliefert, wenn der Verkäufer es dem Käufer im Lager an seinem Hauptsitz zur Verfügung stellt.
  2. Der Käufer hat zum Zeitpunkt der Übergabe des Produkts das Recht, das Produkt in den Räumlichkeiten des Verkäufers abzuholen.
  3. Vor der Abholung des Produkts ermöglicht der Verkäufer dem Käufer eine visuelle Beurteilung des Produkts sowie eventuelle Abnahmetests.
  4. Das Dokument zur Bestätigung der Abnahme ist ein schriftliches Abnahmeprotokoll, das die Übereinstimmung des Produkts mit dem Vertrag bestätigt. Die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Käufer oder die Person, die das Produkt in seinem Namen abholt, gilt als Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit dem Vertrag.

X. Produkt:

Sorten, Maße, Gewichte, Toleranzen und Qualität des Produkts wurden in den folgenden Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen und europäischen ISO-Normen festgelegt: a) Rahmen, Kästen, Achsen werden nach PN-EN ISO 13920 hergestellt; b) Längenmaße werden in der Toleranzklasse „D“ hergestellt; c) Winkelmaße werden in der Toleranzklasse „C“ hergestellt; d) Geradheit, Ebenheit und Parallelität werden in der Toleranzklasse „H“ hergestellt; e) die Sichtprüfung von Schweißnähten bei Stahl erfolgt nach EN ISO 5817, in der Güteklasse „B“ für Stirnverbindungen von Längsträgern und für Kehlnähte von Längsträgern mit Mitten, alle anderen Sichtprüfungen von Schweißnähten erfolgen in der Güteklasse „C“; f) die Sichtprüfung von Schweißnähten bei Aluminium erfolgt nach PN-EN ISO 10042 in der Güteklasse „C“; g) kleine Wasserflecken im Inneren der Rahmen sind zulässig; h) Korrosionsgrad Klasse C3 gemäß EN ISO 12944-2 und EN ISO 12944-6.

XI. Transport:

  1. Die Kosten, die Organisation, die Auswahl und das Risiko des Transports gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Die Gefahr der Beschädigung, des Untergangs oder des Verlusts des Produkts geht zu dem Zeitpunkt vom Verkäufer auf den Käufer über, zu dem das Produkt vom Verkäufer an den Käufer übergeben wird oder, im Falle der Übergabe des Produkts an einen Spediteur, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt dem Spediteur übergeben wird.
  3. Spätestens 7 Arbeitstage nach Lieferung des Produkts ist der Käufer verpflichtet, eine gründliche Prüfung der Übereinstimmung von Art, Menge und Qualität des gelieferten Produkts mit dem Vertrag vorzunehmen. Er ist verpflichtet, innerhalb derselben Frist schriftlich per Einschreiben beim Verkäufer Einwände dagegen zu erheben. Ist der Käufer der im vorstehenden Satz genannten Informationspflicht nicht nachgekommen, so hat er keinen Anspruch darauf, dass das gelieferte Produkt nicht vertragsgemäß ist.

XII Haftung:

  1. Der Verkäufer haftet für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, jedoch nur für den tatsächlichen Schaden, ausgenommen entgangenen Gewinn.
  2. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Auswahl des Produkts, seine unsachgemäße oder nicht seinem Zweck oder den Gebrauchs- und Wartungsanweisungen entsprechende Verwendung verursacht wurden, sowie für Schäden, deren Auftreten oder Ausmaß durch den Zustand und die Eigenschaften der Infrastruktur, in der das Produkt verwendet werden sollte, beeinflusst wurde, einschließlich insbesondere der Elemente, mit denen das Produkt verbunden war.
  3. In jedem Fall ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die nicht unter den Ausschluss fallen, auf den tatsächlichen Schaden des Käufers beschränkt, und zwar auf einen Betrag von höchstens 100 % des Nettopreises, wobei diese betragsmäßige Beschränkung nicht für Schäden gilt, die durch vorsätzliches Verhalten verursacht wurden.
  4. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Dritte, die im Auftrag des Käufers oder in seinem Namen handeln, d.h. insbesondere: Transportunternehmen / Fahrer / Spediteure, verursacht werden, die durch Nichtbeachtung der gebotenen Vorsicht bei der Verladung des Produkts, insbesondere durch unsachgemäßes Rangieren, zu Schäden am Vertragsgegenstand oder an auf dem Gelände des Verkäufers befindlichen Sachen des Verkäufers führen.

XIII. Gewährleistung für Produktmängel:

Im Hinblick auf die Gewährung von Garantierechten ist die Haftung des Verkäufers aus der Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel des Produkts ausgeschlossen.

XIV. Gewährleistung:

  1. Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine Garantie:
    a) auf die vom Verkäufer hergestellten Fahrzeugaufbauten für einen Zeitraum von 36 Monaten ohne Kilometerbegrenzung für Fahrzeuge, die in der Republik Polen zugelassen sind,
    b) auf die vom Verkäufer hergestellten Fahrzeugstrukturen für einen Zeitraum von 24 Monaten ohne Kilometerbegrenzung für Fahrzeuge, die in anderen EU-Ländern als der Republik Polen zugelassen sind,
    c) auf vom Verkäufer hergestellte Fahrzeugstrukturen für einen Zeitraum von 12 Monaten ohne Kilometerbegrenzung für Fahrzeuge, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union zugelassen sind,
    d) auf andere Komponenten, die von Drittherstellern hergestellt wurden, für einen Zeitraum von 24 Monaten oder gemäß den Bedingungen der Dritthersteller.
    – vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt XIV. 2.
  2. Voraussetzung für die Gewährung der Garantie ist eine planmäßige Wartung bei einem ASO (Authorised Customer Service Centre).
  3. Die Garantie deckt Sachmängel an den gekauften Produkten ab, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die ursprünglich dem betreffenden Produkt zuzuschreiben sind, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Produkts verhindern und die auf Umstände zurückzuführen sind, für die der Verkäufer nach den allgemein geltenden Rechtsvorschriften verantwortlich ist. Die Garantie gilt nur auf dem Gebiet der Republik Polen. Die Garantiefrist beginnt an dem Tag, an dem das Produkt dem Käufer oder einer vom Käufer bevollmächtigten Person übergeben wird, wobei die Garantiefrist, wenn der Käufer den Vertragsgegenstand nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung des Verkäufers über die vertragsgemäße Fertigstellung des Produkts abholt, automatisch am Tag nach Ablauf von 2 Monaten nach der Mitteilung des Verkäufers über die vertragsgemäße Fertigstellung des Produkts beginnt. Die Garantiefrist beginnt jedoch mit dem Verkauf des Produkts an einen Dritten im Sinne dieser AVB neu zu laufen.
  4. Die Mitteilung über eine Garantiereparatur ist dem Verkäufer per Einschreiben an die registrierte Adresse des Verkäufers oder per E-Mail an serwis@mega-nysa.pl zuzusenden.
  5. In dieser Mitteilung müssen folgende Angaben des Käufers angegeben werden: die Identifikationsnummer des Produkts/Fahrzeugs; Fotos, kurze Beschreibung des Mangels.
  6. Erkennt der Verkäufer an, dass der vom Käufer gemeldete Mangel unter die vom Verkäufer gewährte Garantie fällt und dass er durch einen Umstand entstanden ist, für den der Verkäufer nach den allgemein geltenden Gesetzen verantwortlich ist, so hat der Käufer innerhalb der vom Verkäufer gewährten Garantiezeit das Recht, den Mangel kostenlos zu beheben und, falls der Mangel nicht behoben werden kann, die schadhaften Teile zu ersetzen.
  7. Die Garantierechte des Käufers werden in einer der drei folgenden Formen ausgeübt: a) Der Käufer ist verpflichtet, das von der Garantie betroffene Produkt auf seine Kosten an den Standort des Verkäufers zu liefern, und der Verkäufer wird es auf seine Kosten reparieren;
    b) Ist eine Reparatur im Betrieb des Verkäufers nicht möglich, so hat der Käufer den Ort und die Mittel zur Verfügung zu stellen, die es dem Verkäufer ermöglichen, den betreffenden Schaden zu beheben;
    c) Ist eine Reparatur beim Verkäufer nicht möglich und kann der Verkäufer den Mangel beim Käufer nicht beheben, sendet der Verkäufer ein zur Behebung des Mangels geeignetes Reparaturset und übernimmt die Kosten für den Zusammenbau, den Austausch oder die Reparatur des vom Garantieanspruch betroffenen Produkts. Die Kosten für den Zusammenbau, den Austausch oder die Reparatur des Produkts werden auf der Grundlage der internen Werksnormen des Verkäufers unter Angabe der Arbeitszeit für die Ausführung der angegebenen Tätigkeiten geschätzt.
  8. Mängel, die unter die Garantie des Verkäufers fallen und während der Garantiezeit entdeckt werden, werden innerhalb einer Frist von höchstens 14 Tagen ab dem Tag, an dem das Fahrzeug dem Käufer zur Verfügung gestellt und der Bericht überprüft wurde, behoben. Die Überprüfung der Mitteilung erfolgt spätestens 7 Tage nach Lieferung des Produkts an den Verkäufer. Wenn die für die Durchführung der Reparatur erforderlichen Teile und Komponenten eingeführt werden müssen, verlängert sich die Reparaturzeit um die Zeit, die für die Lieferung der Teile und Komponenten benötigt wird, worüber der Verkäufer den Käufer per Einschreiben oder E-Mail informiert. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichteinhaltung von Reparatur- oder Austauschfristen, die auf Gründe zurückzuführen sind, die der Käufer zu vertreten hat.
  9. Bis zur endgültigen Bearbeitung des Garantieantrags ist der Käufer verpflichtet, das Produkt, das Gegenstand der Mitteilung ist, ordnungsgemäß zu lagern und seine mögliche Beschädigung, Zerstörung und Vergrößerung des reklamierten Mangels zu verhindern.
  10. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung oder Lagerung des Produkts durch den Käufer und durch Umstände verursacht werden, die im Garantiebuch, das der Verkäufer dem Käufer aushändigt (falls ausgestellt), angegeben sind.
  11. Für die in den AVB nicht geregelte Haftung des Verkäufers für Produktmängel gelten die anwendbaren Bestimmungen des Gesetzes über Garantien beim Verkauf und die Bestimmungen des vom Verkäufer an den Käufer herausgegebenen Garantiebuchs (falls herausgegeben).
  12. Alle Mängel, die unter die allgemeinen Bautoleranzen und die in den europäischen ISO-Normen festgelegten Toleranzen fallen, sind nicht durch die vom Verkäufer gewährte Garantie abgedeckt und werden bei der Prüfung eines Garantieanspruchs nicht berücksichtigt.
  13. Die Anerkennung eines Mangels durch den Verkäufer begründet keine Schadensersatzpflicht des Verkäufers, es sei denn, der Käufer hat durch vorsätzliches Verhalten des Verkäufers einen Schaden erlitten.
  14. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer die Kosten in Rechnung zu stellen, wenn sich herausstellt, dass der Schaden nicht unter die Garantie fällt oder dass kein vom Verkäufer zu vertretender Mangel festgestellt wurde.
  15. Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf normale Abnutzung oder Beschädigung des Produkts zurückzuführen sind.

XV. Höhere Gewalt:

  1. Die Vertragsparteien haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, insbesondere: Naturkatastrophen (wie z.B. Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Vulkanausbruch, Epidemie, Seuchennotstand), Terroranschläge, Streiks, Unruhen, Kriegshandlungen, Militärputsche, Maßnahmen staatlicher Behörden (wie z.B. staatliche Grenzblockaden, Verhängung von Ausfuhr- oder Einfuhrverboten) sowie sonstige äußere Ereignisse unabwendbarer und außergewöhnlicher Art, auf die die Vertragspartei keinen Einfluss hat und die sie nicht vermeiden konnte.
  2. Die von dem Leistungshindernis aufgrund höherer Gewalt betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen, per E-Mail oder per Einschreiben über das Eintreten und das Ende der höheren Gewalt.
  3. Unterbleibt die Mitteilung gemäß Ziffer 2, so kann sich diese Vertragspartei nicht wirksam auf den Umstand höherer Gewalt als Grund für die Befreiung von der Haftung bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrags berufen.
  4. Die von der höheren Gewalt betroffene Partei ergreift alle möglichen Maßnahmen, um die Auswirkungen der höheren Gewalt auf die Vertragserfüllung zu minimieren.

XVI. Vertraulichkeit:

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere: den Inhalt des Vertrags in seiner geänderten Fassung, technische, technologische, kommerzielle, marketingbezogene, organisatorische und finanzielle Informationen über jede der Vertragsparteien, die in ihrer Gesamtheit oder in einer bestimmten Kombination und Zusammenstellung ihrer Bestandteile Personen, die normalerweise mit dieser Art von Informationen zu tun haben, nicht allgemein bekannt sind oder diesen Personen nicht ohne weiteres zugänglich sind.
  2. Die Parteien dürfen diese Informationen ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei in keiner Weise an Dritte weitergeben und sie nicht für eigene Zwecke verwenden, die nicht mit der Erfüllung des Vertrags in Zusammenhang stehen. 3. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der in Ziffer 1 genannten Informationen gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Datum des Vertragsabschlusses, sofern die Parteien nicht in einer gesonderten schriftlichen Vertraulichkeitsvereinbarung etwas anderes vereinbaren.

XVII. Schlussbestimmungen:

  1. In Angelegenheiten, die in diesen AVB nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des allgemein gültigen polnischen Rechts, darunter das Gesetz vom 23. April 1964 – Bürgerliches Gesetzbuch.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen der AVB wirksam.
  3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser AVB und dem Inhalt des dem Käufer ausgehändigten Garantiebuchs, das eine Garantieerklärung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellt, haben die im Garantiebuch enthaltenen Bestimmungen Vorrang.
  4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser AVB und dem Vertrag haben die im Vertrag enthaltenen Bestimmungen Vorrang, ohne dass dadurch die Anwendung der übrigen Bestimmungen dieser AVB ausgeschlossen wird.
  5. Die Parteien bemühen sich um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verträge entstehen. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige polnische ordentliche Gericht für die Streitbeilegung zuständig.
  6. Beim Abschluss von Verträgen mit ausländischen Käufern ist bei mehrsprachigen Verträgen der polnische Text ausschlaggebend.
  7. Alle von den Parteien abgeschlossenen Verträge unterliegen polnischem Recht, und alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten werden nach polnischem Recht entschieden.
  8. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AVB zu ändern.
  9. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AVB einseitig zu ändern, wobei die geänderte Version, um gültig zu sein und in Kraft zu treten, auf der Website von „MEGA“ – Zakład Produkcji Pojazdów Użytkowych i Konstrukcji Stalowych Sp. z o. o. mit Sitz in Nysa unter der folgenden Adresse: www.mega-nysa.pl veröffentlicht werden muss. Darüber hinaus wird dem Käufer eine E-Mail mit den neuen AVB als PDF-Datei zugesandt. Der Käufer ist an die Bestimmungen der neuen AVB gebunden, es sei denn, er kündigt sie schriftlich per Einschreiben innerhalb von dreißig 30 Tagen ab dem Tag, an dem er vom Verkäufer per E-Mail über die im vorigen Satz erwähnte Änderung der AVB informiert wurde. Bestellungen, die vor einer solchen Änderung aufgegeben wurden, bleiben von der Änderung der AVB unberührt und werden zu den bestehenden Bedingungen ausgeführt.
  10. Alle Änderungen der Vereinbarungen zwischen den Parteien dieser AVB bedürfen der Schriftform, andernfalls sind sie nichtig.
  11. Sollten diese AVB auch in einer anderen Sprache als Polnisch formuliert sein, gelten im Streitfall die AVB in polnischer Sprachform.
  12. Der Verkäufer ist für die Verwaltung der personenbezogenen Daten zuständig. Das berechtigte Interesse der Vertragsparteien ist die Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Durchführung des Vertrags. Der Käufer bestätigt, dass er die Datenschutzinformationen und die Regeln für die Datenverarbeitung auf der Website unter der Adresse: https://mega-nysa.pl/kariera/polityka-personalna-firmy/ gelesen hat. Der Käufer wird diese Informationen an die Personen weitergeben, mit denen er bei der Erfüllung des Vertrags zusammenarbeitet.